Sie haben Interesse an einem Job mit Sinn? Sie möchten als Persönliche Assistenz arbeiten?
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Folder Arbeiten als Persönliche Assistenz
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Was ist Persönliche Assistenz?

Wie ist Ihr Tagesstart verlaufen? Vermutlich sind Sie aufgestanden, haben sich gewaschen, Zähne geputzt und gekämmt, sich angezogen, die Toilette benutzt und ein Frühstück gerichtet. Nach dem Frühstück haben Sie sich möglicherweise die Schuhe angezogen und das Haus verlassen. Auf dem Weg zum Einkaufen haben Sie mit Menschen gesprochen und sich am Weg nach Hause ein Rezept beim Arzt besorgt.
 

So oder so ähnlich könnte ein Morgen aussehen. Für jede und jeden von uns. Alltägliche Aufgaben und Verrichtungen erstrecken sich aber über den ganzen Tag, über das Wochenende und während des Urlaubs. Sie werden meist ohne großartig nachzudenken erledigt.
Für manche Menschen ist es aber nicht selbstverständlich, ihre Hände, Füße, Ohren, Augen und Kopf selbstverständlich und zielgerichtet einzusetzen. Sie sind für mehr oder weniger Dinge auf Unterstützung durch Dritte angewiesen. Sie benötigen Persönliche Assistenz.

 

Persönliche Assistent*innen erledigen jene Tätigkeiten, welche die behinderte Person aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht selbst ausführen kann. Persönliche Assistent*innen sind aber keine modernen Diener. Sie sind auch keine Pfleger*innen. Sie sind Arme, Beine oder Sinne der jeweiligen Person mit Behinderung. Die Behinderung der Auftraggeber*in ist der Arbeitsplatz der Assistent*in. Die Auftraggeberin leitet selbstbestimmt an, was die Assistent*in für sie erledigen soll. Die Persönliche Assistent*in führt die Aufträge in jener Form aus, wie die Auftraggeberin es anleitet, auch wenn sie es für sich selbst möglicherweise in einer anderen Form erledigen würde. Das kann für die Assistent*in manchmal anstrengend sein. Anstrengend ist es aber auch für die/den Auftraggeber*in: Anleiten heißt ständiges Planen, Vorausdenken und andauernde Konzentration.
 

Was ist Selbstbestimmung?
Jeder Mensch möchte selbstbestimmt über sein Leben bestimmen. In Institutionen ist dies nicht möglich, da es zB fixe Essenszeiten gibt. Was aber tun, wenn mein Tagesrhythmus so ausgelegt ist, dass ich erst am Nachmittag mein Mittagessen genießen möchte?
Persönliche Assistenz ermöglicht, dass Menschen mit Behinderung ebenso selbstbestimmt ihr Leben leben können.
Menschen mit Behinderung bestimmen selbst
WANN, WO, WIE und von WEM sie Unterstützung erhalten.

 

Ist für Assistenz eine Ausbildung nötig?
Grundsätzlich ist keine spezielle Ausbildung erforderlich. Jede Auftraggeberin und jeder Auftraggeber entscheidet selbst, welche Kenntnisse ihre bzw. seine Assistent*in erlernen soll und lernt sie/ihn auch selbst ein. Wichtig sind Flexibilität und ein Interesse an dieser Art von Arbeit. Von Vorteil ist ebenso, wenn die Assistent*innen keine Berührungsängste haben, denn oftmals geht Persönliche Assistenz sehr ins Intime der Auftraggeberin oder des Auftraggebers, zB bei der Unterstützung beim Transfer auf und von der Toilette oder beim Duschen.
Die Einarbeitung benötigt eine gewisse Zeit. In dieser Zeit merkt jede Assistentin oder jeder Assistent sofort, ob diese Art von Arbeit für sie oder ihn das richtige ist.
Assistentinnen und Assistenten

 

Weil Persönliche Assistenz auch abends, nachts und am Wochenende nötig ist, ist dieser Job aber auch für Studierende und andere in einer Aus- oder Weiterbildung befindliche Personen interessant. Ein zeitlich flexibler Arbeitseinsatz ermöglicht beispielsweise auch Alleinerziehenden eine Berufstätigkeit. Es können ebenso aber auch Arbeitnehmer*innen die keine Ausbildung und somit wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, einen vollwertigen Arbeitsplatz erhalten.

 

Jegliche Persönliche Assistenz - und möge sie noch so diskret und rücksichtsvoll sein - ist immer ein Eingriff in die Privatsphäre. Ganz wesentlich ist deswegen, dass die behinderte Person sich die Persönliche Assistenz selbst auswählen kann.
 

Auftraggeber*in
Menschen mit Behinderungen, die zur Bewältigung ihres Alltags auf Persönliche Assistenz angewiesen sind und diese selbstbestimmt organisieren, werden als Auftraggeber*in, manchmal auch als Assistenznehmer*in bezeichnet.

 

Arbeitgebermodell
In diesem Modell sind die Auftraggeber*innen die Arbeitgeber*innen. Das heißt, dass die Persönlichen Assistent*innen bei der Person mit Behinderung angestellt sind.

 

Damit sind diese die Arbeitgeber*innen und für die Einhaltung aller arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen und die rechtzeitige Bezahlung des Gehalts an die Persönlichen Assistent*innen verantwortlich. Sie organisieren sich auch die Persönliche Assistenz selbst, machen Bewerbungsgespräche und erarbeiten die Dienstpläne.
 

Dienstleistermodell
Manche Menschen mit Behinderung fühlen sich nicht in der Lage Arbeitgeber*in zu sein. Sie möchten, dass das jemand anders für sie organisiert. Diese können die Persönliche Assistenz bei einem Dienstleister zukaufen.

Formular Beitrittserklärung 2024
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