Antragstellung ...
... seit 1. Jänner 2014 beim Sozialministeriumservice (vormals: Bundessozialamt ) des Wohnbundeslandes.
Voraussetzungen:
Bei Wegfall der Voraussetzung bzw. Unzumutbarkeit muss der Ausweis unverzüglich und unaufgefordert der ausstellenden Behörde zurückgegeben werden!
Der Parkausweis ist im gesamten EU-Raum gültig.
Platzieren Sie ihn gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe, mit dem Rollstuhlsymbol nach oben.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriumservice Salzburg