Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz - PAA

Persönliche Assistent*innen unterstützen Menschen mit Behinderung während der Arbeit bei Tätigkeiten, die sie aufgrund der Behinderung nicht selbst ausführen können.

 

Bezahlt wird die PAA vom Sozialministeriumservice.

 

Wer bekommt PAA bezahlt?

  • Menschen mit Behinderung ab Pflegestufe 3
  • Menschen mit Behinderung in Ausbildung
  • Menschen mit Behinderung in einem Arbeitsverhältnis

 

Die Koordinationsstelle für PAA ist in Salzburg Jugend am Werk.

 

Hier gehts zu Jugend am Werk.

Formular Beitrittserklärung 2024
Beitrittserklärung 2024.docx
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Formular Beitrittserklärung 2024
Beitrittserklärung 2024.pdf
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