Parkausweis nach § 29b StVO

Antragstellung ...

... seit 1. Jänner 2014 beim Sozialministeriumservice (vormals: Bundessozialamt ) des Wohnbundeslandes. 

 

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz im Bundesland
  • Eintrag im Behindertenausweis (orange) von "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“

 

Bei Wegfall der Voraussetzung bzw. Unzumutbarkeit muss der Ausweis unverzüglich und unaufgefordert der ausstellenden Behörde zurückgegeben werden!

 

Der Parkausweis ist im gesamten EU-Raum gültig.

 

Platzieren Sie ihn gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe, mit dem Rollstuhlsymbol nach oben.

 

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriumservice Salzburg

Formular Beitrittserklärung 2024
Beitrittserklärung 2024.docx
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Formular Beitrittserklärung 2024
Beitrittserklärung 2024.pdf
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